Kundeninformation zu Verbraucherrechten bei Abschluss des Maklervertrages

AB SOFORT STEHEN JEDEM VERBRAUCHER, der mit einem Makler einen Vertrag über die Zahlung einer Provision im Erfolgsfalle vereinbaren will, Widerrufsrechte zur Seite.
Dies gilt jedenfalls dann, wenn ein Maklervertrag nicht von vorn herein schriftlich in den Geschäftsräumen des Maklers geschlossen wird.
Betroffen davon sind sowohl Vermieter als auch Mietinteressenten, aber auch Verkäufer von Immobilien und Kaufinteressenten, sofern sie Verbraucher sind.
Verbraucher ist dabei grundsätzlich jede Person, die einen Miet- oder Kaufvertrag abschließen will, wobei der beabsichtigte Vertrag weder der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit dieser Person zugerechnet werden kann. Geregelt ist dies in § 13 BGB.
Grundsätzlich besteht eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt des Abschlusses des Maklervertrages. Voraussetzung ist hier, daß Ihr Immobilienmakler Ihnen vor Abschluß des Vertrages eine Widerrufsbelehrung sowie eine sognannte Muster-Widerrufserklärung in Textform zuleitet.
Diese Widerrufsbelehrung kennen Sie in ähnlicher Form bereits aus dem Bereich des Warenkaufs über Internetplattformen o. ä..

IN ZUKUNFT WIRD IHNEN DAHER DURCH IHR MAKLERUNTERNEHMEN AUTOMATISCH, und ohne daß Sie sich hierum weiter bemühen müssen, eine entsprechende Belehrung in gesetzlich vorgesehener Form zugeleitet werden.
Widerrufen Sie als Verbraucher den bereits geschlossenen Maklervertrag innerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen, ist von Ihnen grundsätzlich keine Maklerprovision zu zahlen, egal, ob der Makler bereits tätig geworden ist oder nicht.
Dies bedeutet jedoch, daß Ihr Immobilienmakler in Zukunft zunächst in der Regel die Widerrufsfrist von 14 Tagen abwarten wird, bevor er für Sie tätig wird, um hier gegebenenfalls nicht „umsonst“ zu arbeiten.
Sofern Sie jedoch Ihre Immobilie dringend benötigen und nicht 14 Tage zuwarten können, bietet der Gesetzgeber Ihnen und Ihrem Makler Möglichkeiten:

ZUM EINEN KANN DER MAKLERVERTRAG von vorn herein in den Geschäftsräumen des Maklers schriftlich festgehalten werden. Zum anderen gilt folgendes:
Sofern Sie der sofortigen Arbeitsaufnahme des Maklers ausdrücklich zustimmen, entfällt das Widerrufsrecht für Sie. Dies setzt jedoch voraus, daß Sie den möglichen Verlust Ihres Widerrufsrechts gegenüber dem Makler ausdrücklich bestätigen.
Für diese Variante hält Ihr Makler entsprechende Formulare bereit, die nach den gesetzlichen Vorschriften ausdrücklich zu bestätigen sind.

WÜNSCHEN SIE WEITERE INFORMATIONEN über das Widerrufsrecht, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir werden Ihnen alle weiteren Fragen gern beantworten.

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